Tödliche Messerattacke in Brokstedt: Verlegung von Ibrahim A. in Psychiatrie empfohlen

Der Angeklagte Ibrahim A. sitzt im Gerichtssaal im China Logistic Center, im Hintergrund sein Anwalt Björn Seelbach. Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Im Mordprozess um den tödlichen Angriff im Regionalzug in Brokstedt (Schleswig-Holstein) hat ein Professor für Psychiatrie von seiner Empfehlung berichtet, den Angeklagten in eine psychiatrische Anstalt zu verlegen. Er habe ab dem 31. Januar 2023 viermal mit Ibrahim A. in der Justizvollzugsanstalt Neumünster gesprochen, sagte der Zeuge am Montag vor dem Landgericht Itzehoe. Er habe den Verdacht einer Psychose gehabt. Einzelgespräche seien nicht möglich gewesen, weil der Angeklagte als gefährlich galt.

Beim ersten Treffen sei Ibrahim A. gut zugänglich und freundlich gewesen. Er habe damals von sich selbst als angegriffenes Opfer und nicht als Täter berichtet. In dem Gespräch habe er oft nach hinten geschaut und abgelenkt gewirkt. Halluzinationen habe er verneint. Er habe gesagt, er müsse „vorne zuhören und hinten etwas anderes denken“. Ibrahim A. habe verneint, dass er sich verfolgt fühlt. Er habe aber berichtet, dass er im Gazastreifen Verfolgungen ausgesetzt gewesen sei.

Später habe Ibrahim A. in seiner Zelle randaliert und halluziniert. Er habe davon berichtet, zum Suizid aufgefordert worden zu sein. Der palästinensische Geheimdienst stehe regelmäßig vor seiner Zellentür. Ibrahim A. sei mit Psychopharmaka behandelt worden, sagte der Professor. In späteren Gesprächen sei der Angeklagte abweisend und zum Teil aggressiv gewesen. Auch ein Psychiater aus der JVA in Hamburg hatte als Zeuge von der Verdachtsdiagnose einer Psychose berichtet. In der JVA Billwerder hatte Ibrahim A. bis wenige Tage vor der Tat eingesessen.

Ibrahim A. seit Juli 2023 vor Gericht

Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar 2023 im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen hat. Der Angeklagte streitet die Taten nicht ab. Zwei junge Menschen starben, vier Fahrgäste wurden schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hält den Palästinenser für voll schuldfähig. Er habe aus Frustration über einen für ihn erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt. Die Verteidigung geht dagegen von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus und fordert seine Verlegung von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie. Der Prozess wird von einem psychiatrischen Gutachter begleitet.

SAT.1 REGIONAL/dpa

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