Osterfeuer in Hamburg – worauf jetzt zu achten ist

Für private Osterfeuer gibt es strenge rechtliche Vorgaben. (Archivbild) Georg Wendt/dpa
Für private Osterfeuer gibt es strenge rechtliche Vorgaben. (Archivbild) Georg Wendt/dpa

Hamburg (dpa/lno) –

Für viele gehören sie zum Osterfest wie bunt bemalte Eier und Schokohasen: die Osterfeuer. Doch die unterliegen strengen Regeln – besonders zum Schutz der Tierwelt und zur Brandsicherheit im privaten Bereich. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Osterfeuer.

Muss ich ein privates Feuer genehmigen lassen?

Ja, ein Osterfeuer im eigenen Garten ist kein Selbstläufer. Voraussetzung ist die Genehmigung des Grundeigentümers sowie des zuständigen Bezirksamts. Nach Angaben der Hamburger Umweltbehörde gilt zudem: Nachbarn dürfen nicht gestört werden. Auch die Einhaltung der Nachtruhe ist zwingend vorgeschrieben.

Welche Auflagen gelten für den Naturschutz?

Haufen aus Reisig und Holz sind beliebte Rückzugsorte für Tiere wie Igel, Käfer oder brütende Vögel. Damit das Osterfeuer nicht zur tödlichen Falle wird, gibt die Umweltbehörde strikte Anweisungen:

  • Umschichten ist Pflicht: Das aufgeschichtete Holz muss unmittelbar vor dem Entzünden vorsichtig umgeschichtet oder abgeklopft werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen.
  • Untergrund: Das Holz sollte idealerweise auf sandigem oder versiegeltem Boden gestapelt werden.
  • Abstand: Die Feuerwehr rät zu ausreichendem Abstand zu Bäumen, Hecken und Sträuchern.

Brandschutz: Diese Sicherheitsregeln gibt es

Die Hamburger Feuerwehr betont, dass Sicherheit an oberster Stelle steht. Für private Feuer gelten folgende Mindestabstände:

  • 100 Meter zu Wohngebäuden
  • 200 Meter zu besonders feuergefährdeten Objekten wie Reetdachhäusern
  • Maximale Größe: Der Holzstapel darf eine Höhe von 5 Metern und einen Durchmesser von 8 Metern nicht überschreiten.

Wichtig beim Brennstoff: Laut Feuerwehr darf ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden. Als Brandbeschleuniger ist lediglich Stroh zulässig. Benzin, Spiritus oder das Verbrennen von Abfällen wie Autoreifen und Altöl sind streng verboten. Zudem müssen alle Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge dauerhaft freigehalten werden.

Termine: Öffentliche Osterfeuer in der Region (Karsamstag)

Wer nicht selbst im Garten fackeln möchte, findet im Norden zahlreiche öffentliche Veranstaltungen.

Hamburg

  • Blankenese (Elbstrand): Abends werden die Feuer Viereck, Knüll, Osten und Mühlenberg entzündet. Die genauen Zeiten hängen von der Wetterlage ab und werden kurzfristig bekanntgegeben.
  • Stellingen: ab 19.00 Uhr an der Stellinger Kirche (Molkenbuhrstraße 8)
  • Bramfeld: ab 18.00 Uhr am Bramfelder Kulturladen (Bramfelder Chaussee 265)

Schleswig-Holstein

  • Flensburg: ab 14.00 Uhr an der Hafenspitze (Am Kanalschuppen)
  • Sylt (Hörnum): ab 20.00 Uhr auf dem Campingplatz (Rantumer Str. 31)
  • Fehmarn (Petersdorf): ab 18.00 Uhr am Galgenberg

Mecklenburg-Vorpommern

  • Wismar: ab 17.00 Uhr in der Professor-Frege-Straße 65
  • Stralsund: ab 16.00 Uhr im Strandbad (Sundpromenade 5)
  • Warnemünde: ab 18.30 Uhr direkt am Strand in der Nähe des Teepotts

© dpa-infocom, dpa:260330-930-883561/1

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