Krankenkassenbeiträge: Sorge um Versorgung im Norden

Das Gesetz sorgt für Diskussionen über die Zukunft der medizinischen Versorgung im Norden. (Symbolbild)  Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Das Gesetz sorgt für Diskussionen über die Zukunft der medizinischen Versorgung im Norden. (Symbolbild) Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Kiel (dpa/lno) –

Die geplanten Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge gefährden nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) die medizinische und psychologische Versorgung in Schleswig-Holstein. «Das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wird die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein spürbar verschlechtern», sagte KVSH-Chefin Bettina Schultz bei einer Pressekonferenz mit der Ärztekammer, der Krankenhausgesellschaft (KGSH) und der Psychotherapeutenkammer (PKSH).

Die Organisationen warnen, dass sich die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter verschärfen könnte. Konkrete Folgen seien unter anderem längere Wartezeiten auf Termine, höherer finanzieller Druck für Arztpraxen und Krankenhäuser sowie eine sinkende Zahl an niedergelassenen Ärzten. Das würde Insolvenzen und Klinikschließungen nach sich ziehen. Insbesondere in ländlichen Regionen würde das die medizinische Versorgung vor Ort gefährden, so die vier Gesundheitsorganisationen. 

«Betroffen wären vor allem Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden oder neu auftretenden Erkrankungen», sagte Schultz. Der Präsident der Ärztekammer, Henrik Herrmann, forderte den Gesetzgeber auf, statt reiner Sparpolitik zielführende Strukturreformen umzusetzen. 

Die Sparpläne der Bundesregierung 

Hintergrund der Sparpläne der Bundesregierung ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Beitragsstabilisierungsgesetz sieht bundesweite Einsparungen bei Praxen, Kliniken und den Herstellern von Arzneimitteln von 11,2 Milliarden Euro allein für das Jahr 2027 vor.

Die KVSH geht von 90 Millionen Euro Einsparungen allein im Land Schleswig-Holstein aus. Zudem sind höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartner. Der Gesetzentwurf wird am Freitag erstmals im Bundestag beraten.

© dpa-infocom, dpa:260610-930-202054/1

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