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Künftig soll jede volljährige Person die eigene Geschlechtsidentität im Pass frei wählen können. Männlich, weiblich, divers oder auch „keine Angabe“ ist möglich. Der Bundestag in Berlin hat am Freitag das neue Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht. Ab November soll dann eine einfache Erklärung beim Standesamt ausreichen, um Geschlecht und Vornamen zu ändern – und das schon ab dem Alter von 14 Jahren. Das kritisiert die CDU in Niedersachsen. Auch das niedersächsische Justizministerium sieht noch Klärungsbedarf, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden soll – in Frauenhäusern, in der Sauna oder in Gefängnissen.

Ganz nebenbei hat der Bundestag am Freitag noch weitere Erleichterungen bei der Namensauswahl beschlossen. So dürfen beispielsweise beide Ehepartner und auch deren Kinder künftig Doppelnamen tragen.

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