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Martin Kind bleibt Geschäftsführer bei Hannover 96. Das Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen) hat Urteile aus vorherigen Verfahren bestätigt. Das hat das Gericht am Donnerstag bekanntgegeben. Im Juli 2022 hatte der Stammverein Martin Kind aus seinem Amt abgerufen. Das hätte laut Satzung der Management GmbH aber nur durch den Aufsichtsrat erfolgen dürfen. Zudem wurde damit gegen die Stimmrechtsbindung verstoßen. Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball war für die Gerichtsentscheidung nicht relevant. Der Beschluss kann jetzt noch beim Bundesgerichtshof angegriffen werden.

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