Hamburg verlängert Corona-Maßnahmen bis mindestens Ende Januar 2023

Bild: PixelboxStockFootage/stock.adobe.com

Der Hamburger Senat hat die Corona-Eindämmungsverordnung mit wenigen Anpassungen bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Für die Zeit nach dem 31. Januar werde erneut geprüft, ob eine Anpassung der Maßnahmen erforderlich sei, teilt der Senat am Freitag mit. Damit bleibt auch die Maskenpflicht im ÖPNV weiterhin bestehen.

Die einzige Änderung der Maßnahmen und Regelungen gibt es beim sogenannten „Freitesten“ von medizinischem Personal im Gesundheitswesen. Künftig können sich die Mitarbeitenden nach Ablauf der fünftägigen Isolation vor Wiederaufnahme der Tätigkeit auch mittels Schnelltest bei ihrem Arbeitgeber freitesten, wenn sie seit mindestens 48 Stunden ohne Symptome sind.

„Der Schutz der vulnerablen Gruppen bleibt derzeit wichtig. In Hamburg wird die Isolationspflicht wie auch die Maskenpflicht im ÖPNV zunächst bestehen bleiben. Im Übrigen bewerten wir die Lage – auch mit Blick auf die Regelungen der norddeutschen Länder – kontinuierlich neu“, so Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer.

Die Verordnung tritt am 14. Januar in Kraft.

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