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Wer sich mit Corona infiziert, muss sich in Schleswig-Holstein seit Donnerstag nicht mehr isolieren. Stattdessen gilt künftig – außerhalb der Wohnung – eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen. Laut Landesregierung sei es weder verhältnismäßig noch geboten, weiterhin staatliche freiheitsentziehende Maßnahmen anzuwenden.

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