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Mit Beginn der Corona-Pandemie, mussten Patientinnen und Patienten nicht mehr zwangsläufig in einer Praxis vorstellig werden, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Die telefonische Krankschreibung entlastete nicht nur die Kranken selbst, die mit Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Magen-Darm nicht mehr zu Ärztin oder Arzt mussten, sondern auch die Mediziner:innen und das Fachpersonal. Seit dem 1. April ist nun Schluss damit. Vielen Hausärztinnen und Hausärzten passt das gar nicht, denn sie sehen sich auch ohne das zusätzliche Patientinnen- und Patientenaufkommen genug belastet.

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