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Hamburg hat als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Asylsuchende eingeführt. Seit Donnerstag erhalten neu ankommende Geflüchtete die sogenannte „Social Card“ mit 185 Euro Guthaben. Diese monatliche Summe ist durch das Asylbewerberleistungsgesetz festgelegt. Das aktuelle Guthaben kann jederzeit über einen Geldautomaten oder eine App kontrolliert werden. Pro Monat können maximal 50 Euro bar abgehoben werden. Im Ausland und auch online kann mit der Social Card nicht gezahlt werden. Auch Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich.

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