Flug gestrichen? Diese Rechte haben Verbraucherinnen und Verbraucher

Der Hamburg Airport. Foto: SAT.1 REGIONAL/Archiv/Symbolbild

Aufgrund von Personalmangel haben einige Fluggesellschaften etliche Flüge in den Sommermonaten gestrichen. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher haben, deren Flug nicht durchgeführt wird.

Wird ein Flug annulliert, sollen die betroffenen Fluggäste anderweitig zu befördern sein. Dies könne beispielsweise durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Fahrt per Bahn erfolgen, so die Verbraucherzentrale. Für die Organisation sei die Fluggesellschaft verantwortlich.

Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft

Müssen Verbraucherinnen und Verbraucher selbst neue, teurere Flugtickets buchen, weil ihnen keine andere Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen angeboten wird, könnten sie gegebenenfalls Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft geltend machen und die Differenz des Ticketpreises verlangen. „Der Verkauf von Flügen, ohne dass genügend Personal für deren Durchführung zur Verfügung steht, fällt in den Risikobereich der Airline. Sie muss also dafür geradestehen, wenn es zu Problemen kommt“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Ist der stornierte Flug Teil einer Pauschalreise, so sei der Reiseveranstalter in der Pflicht. Er müsse für eine Ersatzbeförderung sorgen. Dabei dürfe sich der Reisepreis durch die neue Flugverbindung nicht erhöhen, auch wenn der Veranstalter aufgrund der Streichung kurzfristig teurere Flüge einkaufen muss.

Führen die neuen Flugverbindungen zur Beeinträchtigung der Reise, zum Beispiel, weil man erst einen Tag später am Urlaubsort ist, könnten Pauschalreisende gegebenenfalls Ansprüche gegen ihren Reiseveranstalter geltend machen.

Erstattung des Ticketpreises möglich

Wollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Reise weder mit einem anderen Flugzeug noch mit einer anderen Fluggesellschaft oder per Bahn antreten, hätten sie auch die Möglichkeit, die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen. Die Airline müsse die bereits geleistete Geldsumme dann zurückzahlen, so die Verbraucherzentrale. Für Pauschalreisen gelte dies nicht.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Probleme mit einer Flugbuchung oder Ärger mit einem Reiseanbieter haben, können sich hier an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden.

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