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Hamburgs sogenannte Hotspot-Regel und die damit verbundenen Corona-Maßnahmen werden nicht verlängert. Damit entfallen zum 30. April sowohl die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel als auch die 2G-plus-Zugangsregel bei Tanzveranstaltungen.

FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bleibt

Die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und bei vulnerablen Gruppen bleibt.

Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Maskenpflicht an Schulen fällt, zwei Tests pro Woche

Auch an den Schulen fällt die Maskenpflicht, die Zahl der verpflichtenden Corona-Tests werde von wöchentlich drei auf zwei reduziert.

Kein 2G-Plus mehr in Clubs und Diskos

Darüber hinaus entfallen ab dem 30. April die Zugangskontrollen (3G bzw. 2G), soweit sie nicht ohnehin bereits entfallen sind. Auch der zuletzt noch erforderliche Nachweis über Impfung sowie Test oder Booster (2G-plus-Zugangsmodell) bei Tanzveranstaltungen entfällt damit.

Maskenpflicht beim Arzt bleibt

In Arztpraxen besteht weiter eine Maskenpflicht. Für Besucher:innen von Krankenhäusern und medizinischen Versorgungseinrichtungen sowie Wohneinrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe gilt eine FFP2-Maskenpflicht, zudem muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Auch für das in den Einrichtungen tätige Personal besteht weiterhin eine FFP2-Masken- und Testpflicht.

Isolation

Weiterhin unverändert gilt auch die Absonderungspflicht für infizierte Personen: Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, muss sich die infizierte Person für regelhaft zehn Tage isolieren, bzw. sich nach sieben Tagen „freitesten“.

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