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Die Teil-Legalisierung von Cannabis seit dem 1. April 2024 hat in Hamburg erste Konsequenzen für die Gerichte. Das Gesetz sieht vor, dass alte Fälle rückwirkend von der Strafverfolgung befreit werden. Bei vier Haftbefehlen hat die Staatsanwaltschaft bereits die Aufhebung beantragt. Die Amnestie greift außerdem schon bei Fällen, die länger als fünf Jahre zurückliegen. Auch diese Akten müssen laut Staatsanwaltschaft überprüft werden, da sich ein geringerer Strafrahmen oder sogar eine Verjährung ergeben könnte. Haftentlassung habe es bisher nicht gegeben. Insgesamt sind in Hamburg 650 Strafverfahren von der neuen Cannabis-Gesetzgebung betroffen.

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