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Wenn ein Autohersteller im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vor Gericht ist, dann sitzt eigentlich immer das Unternehmen auf der Anklagebank. Anders am Mittwoch in Schleswig (Schleswig-Holstein). Vor dem Verwaltungsgericht hatte dort Mercedes Benz Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingereicht. Die Klage wurde aber abgewiesen. Im Kern ging es um die Frage, ob das KBA Dokumente über mutmaßlich manipulierte Dieselmotoren an Autobesitzer:innen weitergeben darf. Die Kammer ist der Ansicht, dass dadurch weder Geschäfts- noch Betriebsgeheimnisse verraten wurden. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter bekommen.

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