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Ab dem 1. April gilt in Niedersachsen wieder die Anleinpflicht für Hunde. Bis zum 15. Juli müssen Vierbeiner im Wald, auf Feldwegen und Wiesen an der Leine gehalten werden. Grund ist die beginnende Brut- und Setzzeit von Vögeln und anderen Tieren. Ausnahmen gelten für ausgebildete Rettungs- oder Hütehunde sowie für Blindenhunde. Ein Verstoß gegen den Leinenzwang kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

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