Schleswig (dpa/lno) –
Hat Schleswig-Holsteins Landesregierung im Vorfeld der Zustimmung des Parlaments ausreichend über Risiken bei der Förderung einer Batteriefabrik von Northvolt informiert? Oppositionsabgeordnete sagen Nein und haben das Landesverfassungsgericht eingeschaltet. Es gehe um die Frage, ob die Regierung gegen Informationspflichten verstieß, sagte der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Christoph Brüning.
Geklagt haben Ex-Wirtschaftsminister Bernd Buchholz, die Abgeordnete Annabell Krämer (beide FDP) und die FDP-Fraktion. Die SPD-Fraktion und drei Abgeordnete sind der Klage beigetreten.
«Uns ist natürlich bewusst, dass das Verfahren eine hohe politische Dimension hat», sagte Brüning. Vor dem Verfassungsgericht ginge es aber nur um die Frage, ob Rechte des Landtags in dieser Sache verletzt wurden. Er verwies auf die zahlreichen relevanten Ereignisse im Förderprozess. «Es ist manches passiert, aber es ist nicht alles öffentlich geworden.» Es handele sich um ein Organstreitverfahren. «Das ist ein Sturm im Wasserglas innerhalb des Landes Schleswig-Holstein.»
Rechte verletzt?
Buchholz, der in Schleswig auch als Prozessbevollmächtigter auftritt, betonte, «Kabinettsvorlagen enthalten bestimmte Dinge, die den Abgeordneten bei Beschlussfassung über die 300 Millionen Euro Rücksicherung der Wandelanleihe nicht bekannt waren. Und das geht einfach nicht.» Haushaltsentscheidungen seien Königsrecht des Landtags. Abgeordnete müssten die Risiken und die Chancen selbst abwägen können. «Das war den Abgeordneten so nicht möglich, weil sie die Informationen nicht hatten.»
«Die Verletzung von Informationsrechten des Parlaments und der Abgeordneten ist aus unserer Sicht keine Petitesse», betonte Buchholz. Nach der rund dreieinhalbstündigen Verhandlung gab sich der Jurist optimistisch: «Ich glaube, dass das Gericht uns im Ergebnis auf ganzer Linie folgen wird und dass es ein paar juristische Einzelfragen gibt, die in der Tat der Klärung zugeführt werden müssen.» Es herrsche seiner Ansicht nach aber kein Zweifel, dass die Unterrichtungspflicht verletzt worden sei.
Ähnlich argumentierte SPD-Fraktionschefin Serpil Midyatli: «Bei Northvolt geht es ja nicht nur um die größte Industrieansiedlung, sondern um wahnsinnig viel Steuergeld.» Den Abgeordneten müssten bei Entscheidungen alle Informationen zur Verfügung stehen.
Die Landesregierung vertrat Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen. «Die Ansiedlung war mit großen Hoffnungen verbunden», sagte der CDU-Politiker. Der Landtag sei immer informiert worden, in den gesamten Förderprozess eingebunden gewesen. «Es gab genügend Gelegenheiten, Fragen zu stellen.» Der Landesregierung sei immer bewusst gewesen, dass die Entscheidung zur Förderung nur gemeinsam mit dem Parlament zu treffen sei.
Madsen verwies auf «etliche Ausschusssitzungen». Dort habe sich auch ein Gutachter Fragen gestellt. Die Landesregierung habe vollumfänglich informiert. «Wir haben diskutiert, wir haben die Möglichkeit aber auch gegeben, Fragen zu stellen.»
Artikel 17 regelt die Stellung der Abgeordneten und ihre Rechte, im Landtag sowie in den zuständigen Ausschüssen Fragen und Anträge zu stellen. Artikel 28 enthält die Informationspflichten der Regierung.
Nach Ansicht des Prozessbevollmächtigten des Landes, Wolfgang Ewer, müsse die Regierung nur vollständig über Grundsatzfragen unterrichten, sozusagen Eckpunkte nennen. Zweck der Informationspflicht sei nicht, die Abgeordneten von Fragerechten zu entlasten.
Darum geht es
Northvolt wollte bei Heide eine Batteriefabrik mit rund 3.000 Arbeitsplätzen errichten. Die Fabrikpläne lösten in Schleswig-Holstein Hoffnung auf wirtschaftliche Impulse für das eher strukturschwache Dithmarschen aus. Das Unternehmen ging aber in Insolvenz. Das US-Unternehmen Lytem will neben der schwedischen Northvolt-Mutter auch die deutsche Tochter übernehmen.
Konkret geht es um die Informationen von der Landesregierung an den Finanzausschuss des Landtags vor der entscheidenden Sitzung im Januar 2024. Damals machten die Abgeordneten einstimmig den Weg frei für eine Wandelanleihe von der staatlichen Förderbank KfW für den geplanten Fabrikbau von Northvolt bei Heide in Höhe von rund 600 Millionen Euro.
Bund und Land bürgten für die Wandelanleihe jeweils zur Hälfte. Ein Teil des Geldes wurde verbaut oder für Käufe eingesetzt. Noch knapp 200 Millionen Euro sollen aber da sein – das Geld liegt geschützt auf einem Sperrkonto.
In einer Kabinettsvorlage vom Dezember 2023, welche die Abgeordneten zum Zeitpunkt ihres Votums nicht kannten, heißt es wörtlich: «Die Gesamtfinanzierung des Ansiedlungsvorhabens am Standort Heide ist nicht gesichert. Für die derzeitige Finanzierungslücke ist eine Fremdfinanzierung geplant, wobei gewisse Zweifel bestehen, dass ein Bankenkonsortium gefunden wird, sofern sich Northvolt hinsichtlich der Bereitstellung von Zahlen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zum Projekt weiterhin sehr restriktiv verhält.»
Gerichts-Präsident Brüning stellte klar, «es geht nicht darum, dem Landtag die Kabinettsvorlage vorlegen zu müssen. Darauf hat kein Abgeordneter Anspruch.» Aber es gebe möglicherweise eine Pflicht darüber zu unterrichten, dass sich die Landesregierung eigene Gedanken gemacht habe.
Seine Entscheidung will das Landesverfassungsgericht voraussichtlich am 29. Mai verkünden. Die für Schleswig-Holstein teuren Folgen der gescheiterten Northvolt-Gigafabrik beschäftigen auch den Rechnungshof. Mit Spannung wird ein Bericht der Behörde erwartet. Medienberichten zufolge wirft der Bundesrechnungshof dem früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor, viel zu leichtfertig Steuergeld an Northvolt vergeben und wirtschaftlichen Risiken unterschätzt zu haben.
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