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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die unbegrenzte Unterbringung eines so genannten Reichsbürgers aus Niedersachsen in der Psychiatrie bestätigt. Der Mann war im September 2022 vom Landgericht Oldenburg wegen Wahnvorstellungen als schuldunfähig freigesprochen worden. Der Angeklagte müsse aber in eine psychiatrische Klinik, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, urteilten die Oldenburger Richter:innen. Angeklagt war der Reichsbürger, weil er zur Tötung mehrerer Menschen aufgerufen hatte.

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