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Im Streit Hannover 96 gegen Martin Kind hat das Landgericht Hannover (Niedersachsen) am Dienstag die Abberufung des Geschäftsführers für nichtig erklärt. Ende Juli wurde der Chef der Hannover 96 Management GmbH entlassen. Per einstweiliger Verfügung erzwang Kind Mitte August, sein Amt vorerst bis zum Abschluss des Hauptverfahrens weiter eingeschränkt ausüben zu dürfen.

Eine gütliche Einigung zwischen dem Manager und dem Sportverein war am Dienstag vor Gericht nicht möglich. Nach etwas über einer Stunde zogen sich die Richter:innen zur Beratung zurück und verkündeten später das Urteil zugunsten des Geschäftsführers. Der Verein kann nun Berufung gegen das Urteil einlegen.

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