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In Bremen müssen die Betreiber:innen von Wettbüros bis Freitag um Mitternacht die Herkunft ihres Startkapitals offenlegen. Das gilt für die 24 bestehenden und acht neu geplanten Spielhallen in der Stadt.
Hintergrund ist eine vom Senat geänderte Regelung des bremischen Glückspielgesetztes. Mit der Prüfung der Betreiber:innen soll Geldwäsche in den Unternehmen aufgedeckt und für weitere verhindert werden.

Keins der bremischen Unternehmen wollte freiwillig Angaben zum Startkapital machen und fünf Betreiber:innen haben bislang gegen die Nachweispflicht geklagt. Aufgrund der fehlenden Nachweise sind derzeit die meisten Spielstätten illegal und deshalb geschlossen.

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