Gericht reduziert Strafmaß für 63-Jährige aus „Reichsbürger“-Szene

Die Angeklagte steht mit Handschellen im Saal vom Landgericht und verdeckt sich ihr Gesicht. Philipp Schulze/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

Das Strafmaß für eine 63-Jährige aus der sogenannten Reichsbürger-Szene ist vom Landgericht Lüneburg verkürzt worden. Die als „Rädelsführerin“ verurteilte gebürtige Lüneburgerin wurde am Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, zuvor waren es von einer anderen Kammer dreieinhalb Jahre gewesen. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren aus formalen Gründen ans Landgericht zurückgegeben, die angestrebte Revision der Angeklagten aber verworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rund 21 Monate hat sie unter anderem wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot und Volksverhetzung in Untersuchungshaft verbracht. Zudem ist die Frau, die inzwischen bei ihrer Tochter in Hannover (Niedersachsen) lebt, wegen versuchten Betrugs vorbestraft. Dennoch kann sie darauf hoffen, dass sie wegen der Verbüßung etwa zwei Drittel ihrer Strafe nicht mehr ins Gefängnis muss.

Gruppe wollte Menschen ohne deutsche Abstammung entrechten und vertreiben

Die Angeklagte hatte federführend den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ gegründet und dessen Zusammenhalt gefördert – mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System auf einem Territorium in den Grenzen des Deutschen Reichs von 1871 bis 1914 zu errichten. Die Gruppe beabsichtigte demnach, „alle Menschen ohne deutsche Abstammung zu entrechten und zu vertreiben“. Der Verein war 2020 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Er wird der „Reichsbürgerbewegung“ zugerechnet, seine Ideologie richtet sich unter anderem gegen jüdische und muslimische Menschen.

Angeklagte habe „regelrecht menschenverachtende und stramm nationalsozialistische“ Ideologie

Der Vorsitzende Richter wertete den Verzicht auf alle eingezogenen Objekte wie Laptops, Handys und Unterlagen als strafmildernd. Die Angeklagte habe ihre Ansichten aber bundesweit im Internet verbreitet, das sei gefährlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Jahre Haft und sprach von einer Ideologie, die „regelrecht menschenverachtend und stramm nationalsozialistisch“ sei. Rund 500 Mitglieder habe die Vereinigung gehabt, die Frau 2.000 Follower:innen in den sozialen Medien. „Sie hat sich von ihrer Ideologie nicht gelöst“, sagte der Staatsanwalt. Gleichwohl habe sie durch ihren Anwalt glaubhaft gemacht, dass sie sich bemühe, keine weiteren Straftaten zu begehen.

Sie sei auch gewillt, einen Personalausweis und Reisepass zu beantragen. Zuvor hatte sie gegen eine Zahlung von 500 Euro sogenannte Lebendbekundungen verkauft, mit deren Hilfe sich die Anhänger:innen von der Bundesrepublik als Staat lossagen konnten.

SAT.1 REGIONAL/dpa

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