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Wer mit 10.000 Euro und mehr aus Deutschland aus – oder einreist, muss das beim Zoll schriftlich anmelden. Außerdem gilt grundsätzlich: Bei der Einreise aus einem EU Land nach Deutschland sind die Einkäufe zollfrei, wenn sie für einen selbst oder als Geschenk gedacht sind. Außerhalb der EU liegt der Freibetrag bei 430 Euro. Komplizierter wird es bei Lebensmitteln oder Designerwaren, insbesondere wenn sie von außerhalb der EU kommen. Auch wer Muscheln oder auch die süße Schildkröte mit nach Hause nehmen möchte – selbst in totem Zustand – könnte ein Problem bekommen, denn viele Tiere stehen unter Artenschutz und dürfen nur mit einer schriftlichen Genehmigung der zuständigen Behörde mit nach Hause genommen werden.

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