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Weil eine Solaranlage auf ihrem Reetdachhaus nicht erlaubt ist, haben die Römers aus Galmsbüll in Nordfriesland (Schleswig-Holstein) sich eine Photovoltaikanlage in den Garten gestellt. Und zwar nur so groß, dass keine Genehmigung erforderlich ist. Die Gemeindevertretung war einverstanden. Dann tauchte jedoch das Bauamt unangemeldet auf dem Grundstück auf und erließ eine Beseitigungsverfügung. Die Anlage verstoße gegen den Landschafts- und Naturschutz. Es drohen 5.000 Euro Strafe.

Heidrun und Theo Römer können das Bauamt nicht verstehen. Mut macht ihnen jetzt ein Vorstoß der Grünen, die das Bundesgesetz dahingehend ändern wollen, dass solche Anlagen im Garten erlaubt werden. Vielleicht besteht also noch Hoffnung, ohne Gerichtsstreit mit dem Kreis einfach nur privat etwas für die Energiewende zu tun – denn nur darum gehe es den Römers.

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