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Die Windkraft ist unbestritten eine der Säulen, auf dem die Energiewende gelingen soll. Jedoch hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) letzte Woche die regionale Windplanung für Schleswig-Holstein gekippt. Darin sollten eigentlich Vorranggebiete im Raum Flensburg sowie den Kreisen Nordfriesland und Schleswig ausgewiesen werden. Im Innenministerium schließt man nicht aus, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rechtsmittel einzulegen. Drei Wochen Zeit dazu bleiben.

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