Verbraucherzentrale Hamburg zeigt: So viel Luft steckt in Lebensmittelpackungen

Röntgenaufnahmen mehrerer Luftpackungen. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Die Auswirkungen der hohen Inflation mit rasant gestiegenen Preisen für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs bekommen Verbraucher:innen derzeit schmerzhaft zu spüren. Dass sie zusätzlich oft Geld für viel abgepackte Luft bezahlen müssen, zeigt nun eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg. Zwischen 50 und 95 Prozent soll der geschätzte Luftanteil bei insgesamt 15 beispielhaft auf Basis von Beschwerden ausgewählten Produkten liegen, die die Verbraucherschützer:innen mit Hilfe von Röntgenaufnahmen haben durchleuchten lassen.

Produkte höchstens zur Hälfte gefüllt

Alle 15 überprüften Artikel seien höchstens zur Hälfte gefüllt, viele hätten sogar noch weniger Inhalt aufgewiesen, so die Verbraucherzentrale. Spitzenreiter im negativen Sinne sei hier eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL, die nur etwa fünf Prozent der Packung ausfüllten; der Luftanteil liege nach Angaben der Verbraucherzentrale bei 95 Prozent. Mit circa 65 Prozent Luft schnitten auch eine Backmischung für Bananenbrot von Baetter Baking, ein Mandelgebäck von Ricciarelli, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von Lizza und die Knorr Schinken-Hörnli besonders schlecht ab.

„Hersteller verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen“

„Selbst Bio-Hersteller, deren Produkte eigentlich für mehr Nachhaltigkeit stehen, verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen und täuschen zugleich ihre Kundschaft“, ärgert sich Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Vier der 15 untersuchten Produkte trügen ein Bio-Siegel.

Verbraucherschützer sieht Gesetzgeber in der Pflicht

Rein rechtlich seien Luftpackungen jedoch kaum zu belangen. Das Eich- und Verpackungsrecht gebe Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte. Die Verbraucherzentrale Hamburg gehe dennoch regelmäßig gegen Anbieter vor, wenn es möglich sei. So hätten die Verbraucherschützer zuletzt beispielsweise erfolgreich durchgesetzt, dass Unilever ein Waschmittel nicht mehr in einem überdimensionierten Karton und Lidl ein Bircher Müsli nicht in einer halbleeren Dose verkaufen dürfen. Aktuell sei eine Gewürzmischung der Marke NiceSpice abgemahnt worden.

Rechtliche Schritte könne die Verbraucherzentrale dann einleiten, wenn eine Irreführung in Bezug auf den Inhalt vorliege. „Wollen wir überdimensionierte Müllpackungen per se ahnden, so sind uns die Hände gebunden. Deshalb muss der Gesetzgeber endlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Umwelt zu schützen“, fordert Valet.

Luftpackungen nicht kaufen, stattdessen beschweren

Bis sich die Rechtslage ändere, solle man Ware mit zu viel Luft konsequent im Regal stehen lassen und sich bei den Herstellern beschweren, rät Valet. Die Verbraucherzentrale Hamburg stelle hierfür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

Eine Auswahl der durchleuchteten Produkte:

Kal Vitamin B12. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg/Röntgenbild: GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH – Niederlassung SLV Fellbach
Bætter Baking Banana Bread. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg/Röntgenbild: GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH – Niederlassung SLV Fellbach
Sapori Almond Pastry. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg/Röntgenbild: GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH – Niederlassung SLV Fellbach
Somat Gold. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg/Röntgenbild: GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH – Niederlassung SLV Fellbach
Ovomaltine Der Klassiker. Foto: Verbraucherzentrale Hamburg/Röntgenbild: GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH – Niederlassung SLV Fellbach

Weitere Informationen zur Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg finden Sie hier

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