Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie: Durchsuchungen in den Kreisen Segeberg und Plön

Die Kieler Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft haben am Donnerstag 27 Durchsuchungen in den Kreisen Segeberg und Plön in Schleswig-Holstein durchgeführt. Hintergrund sind Verfahren wegen des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie.

Die 17- bis 61-jährigen Tatverdächtigen seien nach intensiven Ermittlungen in den Fokus der Polizei geraten. Es würden bislang keine Hinweise darauf vorliegen, dass die Tatverdächtigen untereinander vernetzt seien oder gemeinsam vorgingen. Aufgrund fehlender Haftgründe wurden im Vorfeld keine Haftbefehle beantragt. Die Tatverdächtigen müssen sich nun vor Gericht verantworten.

Erstmals Datenträgerspürhund im Einsatz

Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte eine Vielzahl von Datenträgern sicher, die nun weiter ausgewertet werden müssen. Aufgrund der Datenmengen werde dies eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Dabei werde laut Polizei auch geprüft, ob und an welche anderen Personen das Material möglicherweise weiterverbreitet wurde. Es würden bislang aber keine Erkenntnisse vorliegen, dass die Tatverdächtigen die aufgefundenen Daten auch selbst hergestellt und damit aktiven Missbrauch begangen haben. Erstmals hat bei einem solchen Einsatz ein sogenannter Datenträgerspürhund die Polizei unterstützt, mit dessen Hilfe an einer Anschrift ein weiterer Datenträger aufgefunden werden konnte.

Auch noch Indoor-Plantage aufgedeckt

Zusätzlich stieß die Polizei bei ihren Durchsuchungen im Raum Mönkeberg bei einem 52-Jährigen auf eine Indoor-Plantage. Die Einsatzkräfte stellten insgesamt fünf Kilogramm Marihuana und weiteres Beweismaterial sicher.

Mehr Fälle von Kinderpornografie

Die bekannt gewordenen Fallzahlen beim Besitz beziehungsweise der Verbreitung kinderpornografischer Schriften haben sich laut Polizei landesweit in den letzten Jahren aufgrund von verstärkten Kontrollmechanismen im Internet deutlich gesteigert. Im vergangenen Jahr wurden in Schleswig-Holstein 459 (Besitz/Verschaffen) bzw. 376 (Verbreitung) Fälle bekannt. 394 bzw. 292 davon konnte die Polizei aufklären.

Gesetz verschärft

Der Gesetzgeber hat zum 1. Juli 2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornografie verschärft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemäß §184 b seitdem als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.

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