Vermisst: Aktuell rund 360 Menschen in Schleswig-Holstein verschwunden

Hinter einer Lupe ist der Schriftzug „Vermisste Person“ auf einem Fahndungsaufruf auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) zu sehen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

In Schleswig-Holstein werden rund 360 Menschen vermisst. Zum Stichtag 1. Mai lagen 361 aktuelle Vermisstenmeldungen vor, wie das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein auf Anfrage anlässlich des Tags der vermissten Kinder am Samstag (25. Mai) mitteilte. Von den Vermissten sind 110 Jugendliche unter 18 Jahren sowie 38 Kinder unter 14 Jahren. 263 der Vermissten sind sogenannte Langzeitvermisste, die mehr als drei Monate verschwunden sind. Davon sind 64 Jugendliche unter 18 Jahren und 33 Kinder unter 14 Jahren.

Nach Angaben des Bundeskriminalamts waren am 11. Januar 2024 in Deutschland – gerechnet ab dem frühesten registrierten Vermisstendatum (1. Februar 1953) bis heute – insgesamt rund 1.800 ungeklärte Fälle vermisster Kinder erfasst. Mehr als zwei Drittel dieser Kinder sind demnach unbegleitete Flüchtlinge, gehören zu den sogenannten Dauerausreißer:innen/Streuner:innen oder wurden ihren Sorgeberechtigten entzogen. Insgesamt sei festzuhalten, dass tagtäglich zwar viele Kinder als vermisst gemeldet werden, jedoch der Anteil der Kinder, deren Verbleib auch nach längerer Zeit nicht geklärt werden kann, sehr gering sei, schreib das BKA auf seinen Internetseiten.

Viele der Vermissten tauchen schnell wieder auf

Eine Vielzahl der Vermissten werde noch am Tag der Vermisstenmeldung innerhalb weniger Stunden wieder aufgefunden, heißt es auch beim LKA Schleswig-Holstein. Die Erfahrung habe zudem gezeigt, dass sich bereits mehr als die Hälfte der Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche erledigen. Bei einem Zeitraum von einem Monat liegt diese Quote bei mehr als 80 Prozent. Aber auch wenn eine Person länger als drei Monate verschwunden ist oder möglicherweise nur noch tot aufgefunden werden kann, werden die Akten nicht geschlossen: „Die Ermittlungen werden erst dann eingestellt, wenn der Vermisstenfall aufgeklärt ist“, sagte der LKA-Sprecher.

LKA rät: Vermisstenanzeige bei örtlicher Polizei aufgeben

Das LKA rät Eltern, die ihr Kind nicht finden können und deren Suche an bekannten Aufenthaltsorten und Nachfragen bei Familienangehörigen, Freund:innen und Bekannten nicht zum Erfolg führten, eine Vermisstenanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle aufzugeben. „Nur so können die notwendigen polizeilichen Maßnahmen zeitnah eingeleitet werden.“ Generell gilt, je jünger das Kind, desto höher werde die angenommene Gefahr eingeschätzt und umso weitreichender sind die anschließenden polizeilichen Maßnahmen.

Selten bestehe Zusammenhang mit einer Straftat

Die Gründe für ein Verschwinden stehen laut LKA erfahrungsgemäß selten in Zusammenhang mit einer Straftat und sind sehr vielfältig. Kinder vergessen demnach beim Spielen die Zeit oder gehen mit Freund:innen mit, ohne Bescheid zu sagen. Jugendliche sehen bei Problemen häufig keinen anderen Lösungsansatz, als wegzulaufen – zum Beispiel bei Schulsorgen, Ärger mit den Eltern oder mit Erzieher:innen in betreuten Einrichtungen. Dennoch: „Selbst wenn der mögliche Grund für das Verschwinden zunächst harmlos erscheint, muss die Polizei schnell reagieren und sehr genau hinschauen“, teilte der LKA-Sprecher mit. Denn es könne trotzdem sein, dass die vermissten Kinder oder Jugendlichen in ernsthaften Schwierigkeiten steckten oder Opfer einer Straftat geworden seien.

SAT.1 REGIONAL/dpa

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