Sicherungsverwahrung und Haft für «Maschsee-Mörder»
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Sicherungsverwahrung und Haft für «Maschsee-Mörder»

30. Oktober 2026

Düsseldorf (dpa) -

Der sogenannte Maschsee-Mörder ist in Düsseldorf zu zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 38-Jährigen wegen Geiselnahme und Körperverletzung schuldig. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts im vergangenen Dezember seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Düsseldorf bedroht, misshandelt und eingesperrt.

Der Angeklagte sei kein Opfer unglücklicher Umstände oder einer Intrige, sagte die Vorsitzende Richterin. Ein Psychiater hatte Alexander K. als gefährlichen Hangtäter eingestuft, von dem eine große Rückfallgefahr ausgehe. Er sei voll schuldfähig. Der Angeklagte selbst hatte seine Unschuld beteuert: Die Vorwürfe seien eine Intrige seiner eifersüchtigen Ex-Freundin. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt, der Staatsanwalt neun Jahre Haft. 

Strafe wegen Mordes abgesessen

Für die Justiz ist der Deutsche kein Unbekannter: Wegen Mordes an einer Prostituierten in Hannover war er 2013 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eine aus Ibbenbüren in NRW stammende 44-Jährige getötet, zerstückelt und die Leichenteile in Hannover in den Maschsee geworfen. Pure Mordlust habe ihn getrieben, hatte das dortige Landgericht damals festgestellt. Im vergangenen Jahr hatte er die Strafe verbüßt und war freigekommen.

Die 34-jährige Ex-Freundin aus Düsseldorf hatte vor Gericht von zwei Misshandlungen berichtet. Den verurteilten Mörder habe sie nach dessen Haftentlassung über TikTok kennengelernt. Bald sei er zu ihr gezogen. Doch dann habe er versucht, ihren Daumen abzusägen, um mit dem Fingerabdruck ihr Handy zu entsperren. Zudem habe er sie gefesselt und etwa eine halbe Stunde lang kaltes Wasser über sie fließen lassen. 

Nach seiner Freilassung hatte der Mörder im Internet mit seiner Tat kokettiert und sich als Influencer eine Gefolgschaft und ein Geschäftsmodell aufgebaut. Er bewarb T-Shirts mit makabren Aufdrucken («Ich überlebte ein Date - Maschseemörder») und veröffentlichte ein Buch mit dem Titel «Der Maschseemörder». Der 38-Jährige kann das Urteil noch beim Bundesgerichtshof anfechten.

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Quelle: dpa