Für die Verpackung von Christstollen sollen Hersteller:innen künftig eine Abgabe in Höhe von 39 Cent zahlen. Grundlage für die geplante Abgabe ist das Einwegkunststoff-Fondgesetz. Das ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Abgabe muss laut Gesetz gezahlt werden, „wenn das Lebensmittel dazu bestimmt ist aus der Tüte oder Verpackung heraus verzehrt zu werden“. Bäckermeister Godehard Höweling aus Hildesheim (Niedersachsen) hält dies für nicht richtig. Man könne einen Stollen seiner Ansicht nach nicht mit einem To-go-Artikel vergleichen. Mehrere 100 Bäcker:innen aus ganz Deutschland haben gegen die Regelung bereits Widerspruch eingelegt. Das Bundesumweltamt wird nun noch einmal prüfen, ob für die Tüte des Christstollens eine Abgabe fällig wird.
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