Pimmelgate-Posse geht weiter: Fake-Werbeplakate über Innensenator Grote in Hamburg aufgetaucht

Die „Pimmelgate“-Affäre um Hamburgs Innensenator nimmt kein Ende. Jetzt sind überall in Hamburg an Bus- und S-Bahn-Haltestellen Fake-Plakate aufgetaucht. Auf diesen wird Andy Grote (SPD) auf dem Cover der fiktiven Zeitschrift „Der Pimmel“ dargestellt – mit dem Schriftzug „Mensch Andy, sei doch nicht so steif!“.

Auf Anfrage von SAT.1 REGIONAL hat die Hamburger Innenbehörde bestätigt, dass es keine weiteren Strafanzeigen geben wird. Auch die Polizei wird vorerst nichts gegen die Plakate unternehmen. Sie kann nur tätig werden, wenn eine Anzeige vorliegt. Da dies nicht der Fall sei, würde vorerst nichts unternommen, so ein Polizeisprecher. Die Plakate sind in Werbekästen angebracht worden, die von privaten Unternehmen betrieben werden. Solange kein Verantwortlicher handelt, bleiben die Plakate also da, wo sie sind. Betroffen ist unter anderem die Wall GmbH. „Wir haben diese Aktion auf Social Media frühzeitig wahrgenommen und entsprechend direkt Kontrollen unserer Flächen eingeleitet. So gehen wir bei Kenntnisnahme von Adbusting-Aktionen immer vor. Bisher sind aber lediglich zwei Standorte von unserem Unternehmen hiervon betroffen, in der Sternschanze, da wurden die Plakate bereits entfernt“, so eine Pressesprecherin der Wall GmbH gegenüber SAT.1 REGIONAL.

Verantwortlich für die Aktion zeichnet laut eigener Aussage Twitter-User „Dies Irae“. Wer hinter dem Pseudonym steckt, ist bisher nicht bekannt.

Der Plakataktion vorangegangen war der Kampf zwischen Innensenator Grote und der „Roten Flora“. An einer Fassade in der Nähe von Grotes Wohnung auf St. Pauli waren erst Aufkleber, anschließend auch ein Plakat mit der Aufschrift „Andy, du bist so 1 Pimmel“ angebracht worden. Die Innenbehörde ließ den Schriftzug übermalen, woraufhin die Rote Flora erneut konterte.

Hintergrund: Weil ein User bei Twitter den Innensenator im Mai 2021 als „Pimmel“ bezeichnete, soll die Innenbehörde Strafanzeige gestellt haben. Daraufhin wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet, die Anfang September durchgeführt wurde. Der Tatbestand der Beleidigung sei durch das Wort „Pimmel“ bereits gegeben und das reiche für eine Hausdurchsuchung, so die Staatsanwaltschaft.

Sascha Neue

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