Hafturteil in Hamburger Cold Case: Angeklagter will Revision

Der heute 62 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Mordes an einem Prostituierten im Jahr 1983 verurteilt. (Archivbild) Markus Scholz/dpa
Der heute 62 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Mordes an einem Prostituierten im Jahr 1983 verurteilt. (Archivbild) Markus Scholz/dpa

Hamburg (dpa) –

Der Mord an einem Prostituierten in Hamburg vor mehr als 40 Jahren beschäftigt die Justiz weiter. Gegen das Urteil des Landgerichts habe der Angeklagte Revision eingelegt, erklärte eine Gerichtssprecherin. Damit wird der Fall zum Bundesgerichtshof gehen. Das Landgericht hatte den heute 62 Jahre alten Mann am 28. Mai zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den Deutschen in einem Indizienprozess schuldig.

Bei dem Opfer handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um einen transsexuellen Prostituierten. Die Tat war in der Nacht zum 11. Januar 1983 in dessen Wohnwagen auf einem Parkplatz im Stadtteil Hammerbrook verübt worden. Der damals 41-Jährige, der sich nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Angelique nannte, hatte den Angeklagten in der Nähe der Reeperbahn angesprochen und als Freier in seinem Auto zum Wohnwagen mitgenommen. 

Drei Schüsse auf wehrloses Opfer

Im Wohnwagen habe der damals 18 Jahre alte Angeklagte mit einem Revolver unvermittelt drei Schüsse auf den auf einem Bett sitzenden und völlig wehrlosen Prostituierten abgegeben. 

Der Sexarbeiter verblutete am Tatort, während der Täter mit dessen Portemonnaie, Sparbuch und anderen Wertgegenständen flüchtete. Später wurden die achtlos weggeworfenen Dinge in der Nähe des S-Bahnhofs Hammerbrook und unweit der Wohnung der Mutter des Angeklagten gefunden. Im Portemonnaie fehlten 100 D-Mark. 

DNA-Proben nach über 20 Jahren zugeordnet

Nach Überzeugung des Gerichts stammten die von der Polizei sichergestellten Projektile aus einem Revolver des Angeklagten. Eine DNA-Spur auf einer Zigarettenkippe im Aschenbecher des Autos konnte im Jahr 2004 entschlüsselt werden. Doch erst im Jahr 2025 befasste sich eine Kriminalkommissarin erneut intensiv mit dem Fall. Im vergangenen November war der von Geburt an gehörlose und mehrfach vorbestrafte Angeklagte verhaftet worden. 

Zur Tatzeit war der Angeklagte Heranwachsender. Auf der Grundlage früherer Gutachten in anderen Strafverfahren gegen den Beschuldigten wandte das Gericht Jugendstrafrecht an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Der Angeklagte sagte nach den Worten der Gebärdendolmetscher nach der Urteilsverkündung: «Ich schwöre bei Gott, dass ich es nicht war.»

© dpa-infocom, dpa:260607-930-184324/1

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