Wilhelmshaven/Lüneburg (dpa/lni) –
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat den Bau eines weiteren LNG-Terminals in Wilhelmshaven fürs Erste gestoppt. Der entsprechende Bebauungsplan in einem Vogelschutzgebiet sei vorläufig außer Vollzug gesetzt worden, teilte das OVG mit. Umweltschützer begrüßten die Entscheidung.
Die Stadt wollte planungsrechtliche Voraussetzungen für einen «grünen Energiepark» auf einer Fläche nördlich des Jade-Weser-Ports schaffen, auf dem sich ein Vogelschutzgebiet mit europäischem Rang befindet. Die Stadt habe nicht ausreichend sichergestellt, dass Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz zeitlich parallel zu den Baumaßnahmen im Vogelschutzgebiet verwirklicht werden, teilte das Gericht mit.
Eilantrag von Naturschutzverbänden
Damit gab der 1. Senat des OVG in Teilen einem Eilantrag von Naturschutzorganisationen statt. Das Bündnis aus Naturschutzbund, Deutsche Umwelthilfe (DUH) und BUND hatte einen Normenkontrollantrag gestellt, weil es den Bebauungsplan für unrechtmäßig hält.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über das Normenkontrollverfahren, also über die Wirksamkeit des Bebauungsplans im Hauptsacheverfahren, bleibe der Plan außer Vollzug gesetzt, erklärte ein Sprecher des OVG. Allerdings könne die Stadt den Bebauungsplan heilen, indem sie nachbessert. Dann könnte sie eine Abänderung des Beschlusses beim OVG beantragen, um den Bebauungsplan zu vollziehen.
Pläne für LNG-Terminal
Auf einer Fläche von 154 Hektar sollen nach den Plänen der Stadt Wilhelmshaven fossiles Flüssigerdgas (LNG) und für eine Übergangszeit auch klimaneutrale Energieträger angelandet werden, etwa mit Solarenergie erzeugtes Methan. Diese sollen dann in Wasserstoff umgewandelt, zur Stromerzeugung genutzt oder in das europäische Gasnetz eingespeist werden. Laut OVG prognostiziert die Stadt eine Jahreskapazität von 200 Terrawattstunden Wasserstoff, was einen erheblichen Teil des für Mitte der 2040er Jahre prognostizierten Bedarfs decken würde.
Der vorgesehene Standort ist dem Gericht zufolge eine aufgespülte und eingedeichte Fläche. Sie sei in den 1970er Jahren mit dem Ziel einer industriellen Nutzung angelegt, aber dann der natürlichen Entwicklung überlassen worden. Heute besteht das Gebiet des «Voslapper Groden» aus nassen Dünentälern, ausgedehnten Schilfröhrichten, Kleingewässern und Weidengebüschen.
Kritiker sehen großen Erfolg für Naturschutz
Der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes Niedersachsen, Holger Buschmann, sprach in einer Mitteilung von einem großen Erfolg für den Natur- und Vogelschutz in Niedersachsen: «Das Oberverwaltungsgericht hat verhindert, dass im Voslapper Groden Nord Fakten geschaffen werden, bevor die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geprüft ist.» Ein europäisches Vogelgebiet dürfe nicht trockengelegt, gerodet und entwertet werden, während es noch offen sei, ob dieser massive Eingriff überhaupt zulässig sei. Auch Vertreter von DUH und dem BUND Niedersachsen begrüßten die Entscheidung.
© dpa-infocom, dpa:260521-930-110986/1








