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Das Landgericht Hamburg hat die Klage einer Ärztin gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen. Die Medizinerin hatte Biontech wegen möglicher Impfschäden nach drei Corona-Impfungen auf 150.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Dem Richter fehlen die Belege.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen.

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