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Der sogenannte Ausbildungsunterstützungsfonds ist verfassungskonform. Dieses Urteil hat der Bremer Staatsgerichtshof am Montag verkündet. Fünf Kammern hatten dagegen Klage eingereicht. Nun ist aber klar, dass die umstrittene Umlage kommen wird. Ab dem kommenden Ausbildungsjahr müssen Bremer Unternehmen in den Fonds einzahlen und bekommen dann pro Azubi einen gewissen Betrag zurück.

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