Zweite Sichtung von Japankäfern: Was bei Funden zu tun ist
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Zweite Sichtung von Japankäfern: Was bei Funden zu tun ist

4. November 2026


Hannover (dpa/lni) -

Er ist nur etwa so groß wie eine Kaffeebohne, kann aber erhebliche Schäden anrichten: Der Japankäfer ist in Goldenstedt im Landkreis Vechta gesichtet worden. Sieben Exemplare wurden dort entdeckt, wie Wolfgang Ehrecke, Pressesprecher der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, mitteilte. 

Was ist der Japankäfer?

Der Japankäfer ist ein Pflanzenschädling. Er stammt ursprünglich aus Asien und befällt nach Angaben der Landwirtschaftskammer mehr als 400 Pflanzenarten. In der Europäischen Union gilt er als meldepflichtiger Quarantäneschädling.

Wie sieht ein Japankäfer aus?

Der Käfer ist ungefähr so groß wie eine Kaffeebohne. Er hat bräunliche Flügeldecken sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf und ein Halsschild. Dadurch ähnelt er heimischen Arten wie dem Gartenlaubkäfer.

Das deutlichste Erkennungsmerkmal sind weiße Haarbüschel: An jeder Körperseite befinden sich fünf, am Hinterende zwei weitere. Fehlen diese Haarbüschel, handelt es sich laut Landwirtschaftskammer nicht um einen Japankäfer. Bei Gefahr spreizt das Tier zudem auffällig ein Beinpaar ab.

Welche Schäden kann der Käfer anrichten?

Die Larven leben im Boden und fressen bevorzugt an den Wurzeln von Gräsern auf Rasenflächen, Wiesen und Weiden. Ausgewachsene Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte. Bei starkem Befall können sie Pflanzen weitgehend kahl fressen.

Zu den möglichen Wirtspflanzen gehören Obstbäume, Weinreben, Rosen, Haselnüsse, Mais und Soja sowie Ahorn, Buche und Eiche. Eine dauerhafte Ansiedlung könnte deshalb Landwirtschaft, Obstbau, Baumschulen, Forstwirtschaft, Gärten und öffentliche Grünanlagen treffen.

Was ist bei einem verdächtigen Fund zu tun?

Der Japankäfer ist meldepflichtig. Verdächtige Käfer sollten fotografiert – am besten senkrecht von oben – und möglichst in einem verschlossenen Glas eingefangen werden. Sie sollten weder freigelassen noch zerdrückt werden, damit Fachleute sie untersuchen können. 

Verdachtsfälle in der Nähe des Flughafens Hannover oder in der Nähe von Goldenstedt im Landkreis Vechta sollten inklusive Fotos per Mail an japankaefer@lwk-niedersachsen.de geschickt werden. Alle weiteren Verdachtsfälle sollten per Mail an pflanzengesundheit@lwk-niedersachsen.de gesendet werden. Der Pflanzenschutzdienst ist zudem unter der Nummer +49 511 4005 2210 telefonisch erreichbar.

Wo wurde der Japankäfer in Niedersachsen gefunden?

Nach dem Hinweis einer Privatperson fanden Fachleute des Pflanzenschutzdienstes in der Gemeinde Goldenstedt im Landkreis Vechta zunächst vier Japankäfer. Eine Weinpflanze zeigte für den Japankäfer typische Fraßsymptome, den sogenannten Skelettierfraß. Noch am selben Tag wurden insgesamt acht Lockstofffallen aufgestellt. In einer Falle wurden noch drei weitere Japankäfer gefunden. 

Bereits im Juli hatten Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes zwei Exemplare in Lockstofffallen am Flughafen Hannover entdeckt. Es war nach Angaben der Landwirtschaftskammer der erste Nachweis des Käfers in Niedersachsen.

Was passiert jetzt?

Da sich voraussichtlich bereits eine Population des Japankäfers in Goldenstedt etabliert hat, muss ein abgegrenztes Gebiet eingerichtet werden. Dieses besteht aus einer Befallszone mit einem Kilometer Radius um den Fundort und einer fünf Kilometer breiten Pufferzone rund um den Fundort.

Die Befallszone besteht innerhalb der Gemeinde Goldenstedt. Die Pufferzone wurde in Teilen der Gemeinden Goldenstedt und Visbek (Kreis Vechta), Colnrade (Kreis Oldenburg), Drebber (Kreis Diepholz) sowie in Bereichen der Städte Twistringen (Kreis Diepholz), Vechta und Wildeshausen (Kreis Oldenburg) sowie des Fleckens Barnstorf (Kreis Diepholz) eingerichtet.

Welche Regelungen gelten in Befalls- und Pufferzone?

Zu den Regelungen, die in der Befalls- und Pufferzone ganzjährig gelten, zählen:

  • Einschränkungen beim Transport und Handel von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat
  • Verbot des Transports von Roll- und Fertigrasen
  • Verbot des Transports von Oberboden bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern
  • In der Befallszone müssen Fahrzeuge und Geräte, die für Bodenbearbeitungs- oder Erdarbeiten eingesetzt wurden, gereinigt werden.

Warum gelten diese Regelungen das ganze Jahr über?

Der Japankäfer legt seine Eier im Boden oder im Kultursubstrat ab, anschließend entwickeln sich dort die Larven. Ohne Transportbeschränkungen könnten Eier, Larven und Puppen in nicht betroffene Gebiete verschleppt werden.

Was gilt zusätzlich während der Flugzeit?

Für die Flugzeit des Japankäfers vom 1. Juni bis 30. September gelten zusätzliche Regelungen für die Befallszone: 

  • Einschränkungen für den Abtransport von Grünschnitt und unbehandelten Pflanzenresten. Darüber, wohin unbehandeltes Pflanzenmaterial gebracht werden kann, wird rechtzeitig informiert – das gilt auch für die Pufferzone 
  • Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grasflächen in diesem Zeitraum; Ausnahmen können für Sportrasenflächen beantragt werden
  • Verpflichtende Sichtkontrollen von Ernteprodukten vor dem Transport
  • Überwachungspflichten für Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, sowie unverzügliche Meldepflicht bei Verdachtsfällen – das gilt auch für die Pufferzone
  • Verbot des Einsatzes von Lockstoff- oder Pheromonfallen ohne behördliche Genehmigung

Wo kommt der Japankäfer bereits vor?

Der Schädling wurde 2014 nach Norditalien eingeschleppt und hat sich von dort weiter ausgebreitet. Er kommt inzwischen unter anderem in der Schweiz sowie in Teilen Deutschlands vor. Nachweise gibt es etwa in Hessen und Baden-Württemberg.

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Quelle: dpa