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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Das sollten Sie wissen

26. Oktober 2026

Manche Themen schiebt man vor sich her, obwohl man sich eigentlich dringend darum kümmern sollte. Dazu gehören bei einigen zum Beispiel die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Die Patientenverfügung richtet sich direkt an Ärzt:innen und medizinisches Personal und regelt, was Patient:innen wollen oder unbedingt nicht wollen.

Die Vorsorgevollmacht überträgt die Entscheidungsfähigkeit auf eine oder mehrere Personen des Vertrauens. Seit Kurzem gibt es eine Neuerung. Die Texte dieser Dokumente können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden – Ärzt:innen und Betreuungsgerichte haben dann im Notfall direkt Zugriff darauf. Die Verbraucherzentralen bieten Beratungen an und haben die passende Literatur zu diesem Themenkomplex.

Über das Thema hat SAT.1 REGIONAL-Reporter Björn Winter mit Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg gesprochen.