
Kündigung wegen AfD-Kandidatur – Hospizmitarbeiterin klagt
28. Oktober 2026
Wilhelmshaven (dpa/lni) -
Gegen ihre Kündigung wegen einer AfD-Kandidatur bei den Kommunalwahlen wehrt sich die Hospizmitarbeiterin Martina Müller vor dem Arbeitsgericht in Wilhelmshaven. Ein erster Gütetermin zu der Kündigungsschutzklage Müllers am Nachmittag vor einer Arbeitsrichterin endete ohne Einigung mit ihrer Arbeitgeberin, der mission:lebenshaus gGmbH, einer Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen. Nun soll es im April 2027 zu einer Kammerverhandlung kommen.
«Ich kämpfe für meinen Arbeitsplatz», sagte die 60-Jährige, die nach eigenen Angaben 15 Jahre lang für ein Hospiz in Jever (Landkreis Friesland) gearbeitet hat, vor Beginn des Gütetermins. Auch ihre Existenz kurz vor ihrem Ruhestand hänge davon ab. «Ich habe Job und Privates immer streng getrennt.» Ihr Arbeitgeber sei erst durch ein öffentliches Gruppenbild für die AfD-Kandidatenvorstellung auf ihre Kandidatur aufmerksam geworden.
Müller trat als AfD-Kandidatin bei den Kommunalwahlen im September für den Kreistag in Friesland und den Gemeinderat Wangerland an und wurde inzwischen in beide Kommunalvertretungen gewählt. Im Kreistag ist sie Vorsitzende ihrer Fraktion. Ihre Kündigung machte sie im August in einem Video mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert publik, das in sozialen Medien geteilt wurde.
Warum es zu der Kündigung kam
Ihre Arbeitgeberin, die mission:lebenshaus gGmbH, hatte Müller gekündigt, weil die aktive Kandidatur für eine gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie stehe. Das betonte auch der Rechtsanwalt der Arbeitgeberseite bei dem Gütetermin. Zudem vertrete die AfD eine «deutlich kirchenfeindliche Einstellung» - etwa bei Themen wie dem Umgang mit geflüchteten Menschen und bei der sexuellen Selbstbestimmung. Er sprach von einem «krassen Wertewiderspruch».
Mit der Kandidatur trat Müller aktiv für die Partei ein, argumentierte der Anwalt. Zeitgleich wäre die Mitarbeiterin in ihrer Position als Sekretärin der Geschäftsführung auch für die Kirche nach außen aufgetreten, etwa bei Gästen des Hospizes oder Spendern. Daher sei die Mitarbeiterin zunächst abgemahnt worden, ihre Position zu überdenken. Als dann keine Reaktion erfolgte, sei die fristlose Kündigung ausgesprochen worden, erklärte der Anwalt weiter.
Der Anwalt der Hospizmitarbeiterin entgegnete bei dem Gütetermin, seine Mandantin dürfe allein aufgrund der Kandidatur für die AfD nicht benachteiligt werden. «Die Klägerin hat sich nichts zuschulden kommen lassen».
Die Richterin am Arbeitsgericht betonte, der Gütetermin diene erst einmal dazu, die Positionen beider Seiten anzuhören. Sie ließ aber auch durchblicken: «Allein die Kandidatur dürfte für eine fristlose Kündigung nicht reichen.» Ihrem Vorschlag, sich auf eine Abfindungszahlung zu einigen, zeigten sich beide Seiten gegenüber offen - zu einer Verhandlung darüber kam es aber nicht.
Wie es weiter geht
Ohne Einigung kommt es nun zu einer sogenannten Kammerverhandlung. Diese Verhandlung kann mit einem Urteil enden - dann entscheidet das Gericht, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht. Endgültige Klarheit gibt es aber selbst mit einem Urteil nicht unbedingt. Wenn eine Seite mit dem Urteil nicht einverstanden ist, kann sie Berufung einlegen.
In Niedersachsen gibt es einer NDR-Umfrage unter allen Arbeitsgerichten zufolge weitere ähnliche Fälle. Vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig wehrt sich eine Erzieherin aus Salzgitter, der wegen ihrer Kandidatur für die AfD gekündigt worden war. Der Caritasverband Salzgitter hatte der Frau wegen ihrer AfD-Kandidatur gekündigt. Wann es dort zu einem Gütetermin kommt, ist noch nicht bekannt. Ein weiterer Fall einer Chirurgin aus Osnabrück soll nach NDR-Angaben vor einem Gericht in NRW verhandelt werden.
© dpa-infocom, dpa:261028-930-907953/1
Quelle: dpa
