Anklage gegen 16-Jährigen nach Schüssen auf Polizisten
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Anklage gegen 16-Jährigen nach Schüssen auf Polizisten

6. November 2026


Göttingen/Braunschweig (dpa/lni) -

Nach Schüssen auf einen Polizisten in Göttingen im Sommer hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen einen Jugendlichen wegen versuchten Totschlags erhoben. Auch gefährliche Körperverletzung, das unerlaubte Führen einer halbautomatischen Waffe und der unerlaubte Besitz von Munition würden dem zur Tatzeit 16-Jährigen vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde mit. Erhoben wurde die Anklage vor der Jugendstrafkammer am Landgericht Göttingen.

Am Rand der Göttinger Innenstadt war es nach Polizei-Angaben am 13. Juni zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Großfamilien gekommen. Dabei soll der 16-Jährige mit einer Pistole geschossen und so einen 26 Jahre alten Polizisten zunächst lebensbedrohlich verletzt haben. Mehrere Tage nach der Tat befand sich der Polizist nicht mehr in Lebensgefahr. 

Tatverdächtiger stellte sich der Polizei

Der 16-Jährige stellte sich einige Tage später in Begleitung seines Rechtsanwaltes der Polizei. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde bei den Ermittlungen sichergestellt. Die genauen Hintergründe der Tat sind nicht bekannt. 

Die Polizei ordnete die beiden Großfamilien eigenen Angaben nach dem Phänomenbereich der Clankriminalität zu. Die Ermittlungen zu den Schüssen auf den Polizisten wurden von der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig geführt. 

Als Clan gilt eine Personengruppe, die durch eine gemeinsame ethnische Herkunft und überwiegend auch durch Verwandtschaft miteinander verbunden ist. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

Im Nachgang an die Vorkommnisse hatte die Polizei gegen 64 Angehörige der an der Auseinandersetzung beteiligten Großfamilien Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote ausgesprochen. Die Aufenthaltsverbote galten teils für einzelne Bereiche der Stadt, mitunter aber auch für das gesamte Stadtgebiet.

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Quelle: dpa