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Ab Samstag (4. Dezember 2021) gelten im gesamten Einzelhandel in Deutschland die 2G-Regeln. Genesen oder geimpft muss man sein, um sich zum Beispiel Kleidung kaufen zu können – nur die Lebensmittelgeschäfte sind davon ausgenommen. Doch wie geht es den kleineren Läden in Schleswig-Holstein damit? Und was müssen diese denn nun überhaupt beachten?

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