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Bremen befindet sich seit Montag (10.01.2022) in der neu geschaffenen Corona-Warnstufe 4. Die Hospitalisierungsinzidenz hat den Schwellenwert von 9 fünf Tage lang überschritten. Somit gilt die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie. Außerdem dürfen weniger Menschen bei Veranstaltungen zusammenkommen. Im öffentlichen Personennahverkehr, aber auch im Einzelhandel gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Wegen der Warnstufe 4 gilt nun auch die 3G-Regel bei Behördengängen. Für Personen, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurück liegt, oder die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, entfällt die Testpflicht bei 2G-Plus.

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