Volkszählung gestartet: Worauf müssen sich die Norddeutschen bei Zensus 2022 einstellen?

Der Schriftzug „Zensus“ ist auf einem bedruckten Kugelschreiber zu lesen. Arno Burgi/ZB/dpa/Illustration

Erstmals seit elf Jahren gibt es seit dem gestrigen Sonntag (15.05.2022) wieder eine Volkszählung in Deutschland. Mehr als 30 Millionen Menschen werden bundesweit befragt.

Es gibt zwei Befragungen: einmal zu Personen und einmal zu Gebäuden und Wohnungen. So sollen etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen unter anderem Auskunft zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit geben. Etwa Dreiviertel der Menschen werden der Behörde zufolge zudem weitere Fragen gestellt, etwa zu Schulabschluss oder Beruf. Erfasst werden auch die rund 300.000 Menschen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben.

Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben. Erstmals werden auch Nettokaltmiete, Dauer und Grund für Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt.

Drei Muster-Personenfragebögen zur Haushaltsbefragung 2022 liegen auf einem Tisch. Foto: Ira Schaible/dpa/Symbolbild

Persönliche Befragungen, Online-Auskünfte und Papier-Fragebögen möglich

Nur ein Teil der Fragen soll, dem Bundesamt zufolge, in kurzen persönlichen Gesprächen geklärt werden, die meisten könnten bereits online beantwortet werden. Außerdem stünden Papier-Fragebögen zur Verfügung. Alle Angaben werden laut Bundesamt anonym verwertet.

Bei einer persönlichen Befragung kommen die jeweiligen Interviewer:innen zu einem vorher angekündigten Termin. Allen ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern werden Fragen etwa zu Alter, Familienstand oder Haushaltsgröße gestellt. Das soll fünf bis zehn Minuten dauern. Die erweiterte Befragung dauere weitere zehn bis 15 Minuten.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung finden keine persönlichen Interviews statt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnraum erhalten zum Stichtag ein Schreiben mit Online-Zugangsdaten.

Beantwortung der Fragen verpflichtend – bei Nichtauskunft sind Bußgelder möglich

Das Statistische Bundesamt weist noch einmal darauf hin, dass die angefragten Bürger:innen antworten müssen. „Alle Menschen, die beim Zensus zur Auskunft aufgefordert werden, sind dazu verpflichtet, die Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den Erhebungsstellen gesetzten Fristen zu machen“, erklärte die Behörde am Freitag in Wiesbaden. Wer nicht antworte, werde an die Auskunft erinnert und nochmals um die Angaben gebeten. „Wenn Befragte ihrer Auskunftspflicht auch nach mehrmaliger Erinnerung nicht nachkommen, sind Zwangs- oder Bußgelder möglich“, erklärte das Bundesamt. Die Höhe werde von den Bundesländern festgelegt.

Ergebnisse sollen ab Ende 2023 vorliegen

Die Erhebungen sollen bis Mitte August abgeschlossen sein. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liegen voraussichtlich ab Ende 2023 vor. Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Turnusmäßig wäre dies in Deutschland 2021 der Fall gewesen – der Termin wurde aber wegen der Corona-Pandemie verschoben.

Eine Frau arbeitet am Computer und telefoniert. Foto: dusanpetkovic1/stock.adobe.com/Symbolbild

Lokale Erhebungsstellen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen beantworten Fragen und geben Auskünfte

Die im Rahmen des Zensus 2022 notwendigen persönlichen Befragungen (Haushaltebefragung, Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen) werden von lokalen Erhebungsstellen organisiert und durchgeführt. Die Erhebungsstellen werben unter anderem Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte, an, die die Befragungen vor Ort durchführen. Außerdem stehen sie für Fragen der Auskunftspflichtigen zur Verfügung.

Aus Datenschutz-Gründen haben die Erhebungsstellen eigene Verwaltungseinheiten, die räumlich, technisch organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt sind.

In Schleswig-Holstein wurde dafür in jedem Kreis beziehungsweise jeder kreisfreien Stadt eine eigene Erhebungsstelle eingerichtet. Eine Liste mit den Erhebungsstellen und den jeweiligen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Die Erhebungsstelle Hamburg wurde – in abgeschotteten Räumlichkeiten – im Statistikamt Nord am Standort Hamburg eingerichtet. Kontaktmöglichkeiten gibt es per Telefon unter 040 42831-4600 oder per E-Mail unter zensus-ehst-hh@statistik-nord.de

Die Freie und Hansestadt Bremen hat ein Bürgerinnen- und Bürger-Büro für den Zensus 2022 eingerichtet. Dort und unter der Hotline unter 0421 877-44444 erhalten Interessierte generelle Auskünfte rund um den Zensus 2022. Der Besuch des Bürgerinnen- und Bürger-Büros ist nur mit einem Termin möglich. Dieser kann hier direkt gebucht werden. Alternativ kann ein Termin auch über das Bürger-Telefon Bremen unter 0421 361-0 vereinbart werden.

Für die Durchführung des Zensus 2022 sind in Niedersachsen 52 kommunale Erhebungsstellen zuständig. Die Ortskenntnis der Erhebungsstellen trägt zur Sicherung der Qualität und Vollständigkeit der Zensusergebnisse bei. Auf der Seite des Landesamt für Statistik Niedersachsen steht eine Karte mit allen Erhebungsstellen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. Mit einem Klick auf die jeweilige Region erscheint ein Infoblock mit den jeweiligen Kontaktdaten.

Quellen: dpa, zensus2022.de, Landesamt für Statistik Niedersachsen, Statistisches Landesamt Bremen, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Nadine Lutze

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