Copy LinkCopy LinkShare on MessengerShare on Messenger

Am späten Nachmittag des 10. Januar 2022 wurde sie vom Kieler Landtag mit großer Mehrheit in einer Sondersitzung beschlossen – die Epidemische Notlage für Schleswig-Holstein. Das war notwendig, da es die juristische Grundlage für weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen im Land ist. Nun können beispielsweise Diskotheken und Clubs geschlossen und eine Sperrstunde angeordnet werden. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet und bei organisierten Sportevents gilt künftig die 2G-Plus-Regel. Ausgenommen sind hier geboosterte Menschen.

Das Interview mit Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther in voller Länge finden Sie hier:

Zur Startseite