In mehreren Schritten sollen in Schleswig-Holstein die Corona-Einschränkungen im gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben wieder zurückgenommen werden. Die Landesregierung hat sich am Dienstag auf die Eckpunkte eines Stufenplans verständigt.
Stufe 1 ab 19. Februar
In einer ersten Stufe wird es zum Wochenende (19. Februar) Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen geben:
- Sind alle Teilnehmenden geimpft oder genesen, fallen alle Beschränkungen weg. Das gilt dann auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants.
- Für private Treffen gilt: Nehmen ungeimpfte Personen teil, gilt eine Obergrenze von 25 Personen.
Stufe 2 ab 3. März
In einer zweiten Stufe gilt ab dem 3. März:
- Die bisherigen 2G- und 2G-Plus-Regelungen entfallen größtenteils. An ihre Stelle tritt die 3G-Regelung in Kraft.
- Die 3G-Regel gilt dann für die Bereiche Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und die außerschulische Bildung. Erforderlich bleibt jeweils ein Hygienekonzept. In einigen Bereichen kommt eine punktuelle Maskenpflicht dazu.
- Ausnahmen werden nur noch in den Bereichen Großveranstaltungen (2G) und Diskos (2G-Plus) gelten.
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit weniger als 500 Teilnehmenden gilt 3G. Im Außenbereich gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf den Impfstatus.
- Bei Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmenden will sich Schleswig-Holstein in der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar für einen „großen Schritt in Richtung Normalität“ einsetzen. Es soll möglichst bundesweit mehr ermöglicht werden. Dort werden dann 2G-Regelungen und eine punktuelle Maskenpflicht gelten.
- In der Gastronomie bleibt es bei der Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen im Innenbereich, es gilt 3G.
- Für Diskotheken gilt eine 2G-Plus-Vorgabe, weil Besucher:innen sich dort nicht an festen Platzen aufhalten.
- Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es beim Hygienekonzept sowie der Maskenpflicht. Für die 3G-Vorgabe gibt es eine Ausnahme im Bereich pflegerisch notwendiger und medizinischer Behandlungen.
- Im Freizeit- und Kulturbereich ist zukünftig lediglich ein Hygienekonzept sowie eine punktuelle Maskenpflicht und 3G erforderlich.
- Bei der Sportausübung entfallt die Beschränkung der Zahl der Wettbewerbsteilnehmer:innen. Erforderlich bleibt ein Hygienekonzept. Auch dort gilt dann 3G.
- Für Versammlungen und Religionsgemeinschaften entfallen die Teilnehmerbegrenzungen. Alternativ zu 3G kann auf die Besetzung von Plätzen im Schachbrettmuster zurückgegriffen werden. Hygienekonzept und punktuelle Maskenpflichten – etwa beim Gemeindegesang – gelten weiter.
- Für Beherbergungen gilt die 3G-Regelung.
- Touristische Reiseverkehre: Dort wird es auch die 3G-Vorgabe geben. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt bestehen.
Stufe 3 ab 20. März
In einer dritten Stufe werden zum 20. März in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen.
Änderungen unabhängig vom Stufenplan
Unabhängig von dem Stufenplan wird bzw. werden
- in der Kita die Umfeldtestung eines Elternteils zunächst fortgesetzt. Über die Details für die Zeit ab dem 20. März wird in den kommenden Wochen beraten.
- in der Schule die Kohorten ab dem 3. März aufgehoben.
- ab dem 20. März die Testungen nicht mehr verpflichtend sein.
- spätestens mit Beginn der Osterferien die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben.
Quelle: Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein