Wegen unterlassener Hilfeleistung und Fahrerflucht wurde am Mittwoch ein 22-jähriger Hamburger zu einem Bußgeld in Höhe von 1.300 Euro und Einzugs seines Führerscheins verurteilt. Am Abend des 25. Oktober 2020 fuhr der Angeklagte A. mit seinem Polo auf der Wandsbeker Markstraße mit leicht überhöhter Geschwindigkeit, dabei erfasste er den Fußgänger D., der bei Rotlicht über die Fahrbahn ging. D. wurde auf das Dach des Pkw gehoben und fiel 57 Meter hinter der Kollisionsstelle auf die Fahrbahn. Nach dem Unfall fuhr der Angeklagte weiter, stellte sich aber später der Polizei. Das Unfallopfer verstarb an seinen schweren Verletzungen.
Nach Ansicht des Gerichts war der Angeklagte kausal, aber nicht ursächlich für den tödlichen Unfall. Das bestätigen auch Verkehrsgutachten, die die Staatsanwaltschaft im Vorwege eingeholt hatte. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel.