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Das Land Bremen darf von Übernachtungsgästen die sogenannte Citytax (Bettensteuer) verlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die Verfassungsbeschwerde des Bremer Hotel- und Gaststättenverbandes abgewiesen. Die örtliche Abgabe sei mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Richter in Karlsruhe. Geklagt hatten auch Hoteliers aus Hamburg und Freiburg.

Seit der Einführung der Steuer 2013 hat Bremen 22 Millionen Euro eingenommen. Privatreisende müssen fünf Prozent des Übernachtungspreises als Bettensteuer bezahlen.

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