Die Polizei Hamburg fahndet nach einem bislang unbekannten Mann, der am frühen Samstagmorgen vor einem Fast-Food-Laden auf der Reeperbahn eine Transfrau aus mutmaßlich transfeindlicher Motivation heraus zunächst beleidigt und anschließend geschlagen haben soll.
Nachdem die Transfrau die anfänglichen Beleidigungen eine Weile über sich hatte ergehen lassen, habe sie den Mann geschubst. Dieser habe daraufhin so stark zugeschlagen, dass die 33-Jährige auf den Hinterkopf stürzte und kurzzeitig ihr Bewusstsein verlor. Unter notärztlicher Begleitung kam sie in ein nahe gelegenes Krankenhaus. Lebensgefahr bestand laut Polizei nicht.
Der Täter flüchtete in unbekannte Richtung. Der Mann soll 20 bis 30 Jahre alt und 1,70 bis 1,75 Meter groß sein, mit „südländischem“ Erscheinungsbild. Er habe kurze schwarze Haare und sei mit einem weißen T-Shirt und dunkler Jeans bekleidet gewesen. Zudem habe er eine rote Umhängetasche dabei gehabt.
Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise auf den Täter geben können oder Beobachtungen im Zusammenhang mit der Tat gemacht haben, werden gebeten, sich unter 040 / 42 86 56 789 beim Hinweistelefon der Polizei oder an einem Polizeikommissariat zu melden.
Grundsätzlich weist die Polizei noch einmal darauf hin, dass Hasskriminalität ohne Anzeige im Dunkeln bleibt. Straftaten, die aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe begangen werden, werden unter dem Begriff Hasskriminalität zusammengefasst. Sofern die sexuelle Identität Anlass für eine Straftat war, wird diese in Hamburg von der Staatsschutz-Abteilung bearbeitet.
Es wird immer wieder festgestellt, dass Betroffene derartige Taten nur zögerlich zur Anzeige bringen, weil sie Vorbehalte oder Ängste in Bezug auf eine Anzeigenerstattung haben. Die Polizei Hamburg verfügt über zwei LSBTI*-Ansprechpersonen, die eng mit den Communities verbunden sind. Sie informieren und nehmen auch Strafanzeigen auf, bei Bedarf vermitteln sie aber auch an eine Beratungsstelle, die umfassend in rechtlicher und psychologischer Hinsicht unterstützen kann. Betroffene können sich auch gerne direkt an diese Ansprechpersonen wenden. Die Kontaktaufnahme und Gespräche unterliegen der Vertraulichkeit, eine Strafanzeige ist dazu nicht zwingend erforderlich.