Acht Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags, so lautet das Urteil für den Angeklagten im Fall der Todesschüsse von Meldorf. Das Itzehoer Landgericht stellte fest, dass der 50-Jährige seinem ehemaligen Stiefsohn absichtlich in den Kopf geschossen habe. Todesursächlich war allerdings ein zweiter Schuss, der zuvor auf das Opfer abgegeben wurde, dem Angeklagten aber nicht klar zugewiesen werden konnte.
Der Angeklagte gab als Motiv an, Angst um seine Kinder gehabt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.