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Ab Sonntag gilt für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland eine Corona-Testpflicht. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Das hat die Bundesregierung am Freitag beschlossen. Für den Grenzübertritt reicht gewöhnlich ein Schnelltest – außer die Rückkehr erfolgt aus einem Variantengebiet. Bislang galt eine generelle Testpflicht nur für Flugreisende.

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