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Bremen hat nun auch – wie Niedersachsen – strafrechtliche Konsequenzen für das Zeigen des „Z“-Symbols in der Öffentlichkeit angekündigt. Im Krieg gegen die Ukraine kennzeichnet der Buchstabe die militärische Ausrüstung der russischen Streitkräfte.

Menschen, die das verfassungsfeindliche Symbol in der Öffentlichkeit verwenden, können sich strafbar machen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden.

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