Schutzimpfung für ÖPNV- und Apotheken-Beschäftigte in Hamburg

Weitere Personengruppen, die wichtige Aufgaben in der Stadt übernehmen und aufgrund ihrer Tätigkeit Kontakte nicht völlig vermeiden können, erhalten bevorzugt eine Schutzimpfung. Die Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung ist in Hamburg jedoch noch nicht vollständig aufgerufen. Ab dem heutigen Freitag können zusätzlich Beschäftigte, die für öffentliche Verkehrsmittel oder in Apotheken tätig sind, einen Termin für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren. Berechtigt sind auch Ehrenamtliche, die Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche ermöglichen.

Eine U-Bahn am Berliner Tor in Hamburg. Foto: Pixabay/Symbolbild

Im Einzelnen berechtigt sind nun Beschäftigte, die die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs sicherstellen sowie Fahrerinnen und Fahrer von Taxen und MOIAs.

Berechtigt sind nun auch in besonders relevanter Position Beschäftigte von Apotheken sowie in medizinischen Laboren. Aufgerufen sind auch Jugendgruppenleiter:innen und Ehrenamtliche, die Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche ermöglichen, indem sie bei den Freizeiten und Aktivitäten der Jugendverbände, insbesondere in den kommenden Sommerferien, mitwirken. Angesichts der bevorstehenden Sommerferien und der seit langem bestehenden Einschränkungen für Kinder und Jugendliche sollen diese Freizeitmaßnahmen so umfangreich wie möglich durchgeführt werden können. Dazu ist die Durchführung von Schutzimpfungen mit ausreichendem Zeitabstand vorher erforderlich, um den Impfschutz für den Zeitpunkt der Sommerfreizeiten zu gewährleisten.

Terminvergabe telefonisch und online

Die Terminvergabe erfolgt wie gehabt telefonisch unter 116117 oder online unter www.impfterminservice.de. Die Termine, die zur Buchung freigegeben sind, finden zeitnah statt, oft binnen weniger Tage. Über 20.000 neue Ersttermine werden kurzfristig für die nun hinzugekommenen Gruppen im Buchungstool freigeschaltet. Sofern keine Termine mehr verfügbar sein sollten, werden je nach Belieferungssituation weitere Termine eingestellt.

Im Impfzentrum selbst wird die Berechtigung überprüft. Für Beschäftigte aus ÖPNV und Apotheken und Laboren ist dafür eine Bestätigung seitens des Arbeitgebers erforderlich. Ein Vordruck ist in Kürze online verfügbar.

Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter weisen ihre Berechtigung durch die staatlich anerkannte Jugendgruppenleiter-Card (JuLeiCa) eines Hamburger Trägers nach. Personen, die ehrenamtlich bei Freizeiten der Jugendverbände tätig sind und für die Durchführung benötigt werden, erhalten eine Bescheinigung, die durch die Verbände ausgestellt wird. Auch hierfür ist ein Vordruck in Kürze online verfügbar.

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