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In Schleswig-Holstein gibt es trotz leicht steigender Inzidenz neue Lockerungen. Die Landesregierung appelliert aber auch, sich impfen zu lassen. Rund die Hälfte der Menschen hat schon den zweiten Piks bekommen. Aktuell scheint allerdings eine gewisse Impfmüdigkeit da zu sein.

Am 22. Juli wird das Kabinett die neuen Regelungen beschließen, die dann am kommenden Montag, 26. Juli, in Kraft treten.

Private Treffen wieder in größerem Kreis möglich

Die Kontaktbeschränkungen werden weiter gelockert. Künftig dürfen sich 25 statt zehn Personen aus zehn Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt.

Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen aufgehoben

Auch die Regelungen für Veranstaltungen werden geändert: Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität (Feste, Feiern, Empfänge usw.) wird aufgehoben. Dies gilt auch für Veranstaltungen mit Marktcharakter (unter den bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeterbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung in Innenbereichen) sowie Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (es gelten aber weiterhin Auflagen wie maximale Auslastung von 50 Prozent). Veranstaltungen mit Event-Charakter sind in Außenbereichen und unter strengen Auflagen zulässig (Maskenpflicht, Hygienekonzept mit Berücksichtigung der An- und Abreise, Kontaktdatenerhebung, Testpflicht, behördliche Genehmigung, Ordnungskräfte).

Auch bei Versammlungen und für Gottesdienste werden die Teilnehmerbegrenzungen aufgehoben.

Testpflicht beim Sport und für Innengastronomie entfällt

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung entfällt die Testpflicht:

  • für Besuche der Innenbereiche von Gaststätten
  • bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität
  • für Sport sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Innenbereichen

 Auch die bisherige Folgetestung bei Besuch eines Beherbergungsbetriebs ist künftig nicht mehr notwendig.

Maskenpflicht draußen auf Schiffen entfällt

In den Außenbereichen des Schiffsverkehrs (ÖPNV und touristisch) wird die Maskenpflicht aufgehoben.

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