Von Mittwoch (15. Dezember 2021) an gelten in Schleswig-Holstein die neuen Corona-Regeln. Ungeimpfte dürfen sich privat in Innenräumen nur noch mit zwei Erwachsenen eines anderen Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Bei Großveranstaltungen ist nur noch die Hälfte der Besucherzahl zugelassen, außerdem muss wieder eine Maske getragen werden.
In Bars und Diskotheken müssen jetzt auch Geimpfte und Genesene einen Test vorweisen. Das gilt auch für Hotels und Feriengäste.
Menschen, die schon ihre dritte Impfung, die „Boosterimpfung“, erhalten haben und deren Impfung zwei Wochen zurückliegt, müssen keinen Corona-Test vorweisen. Einzige Ausnahme sind Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, hier muss immer ein Test vorliegen. Die Regeln gelten zunächst bis Ende Januar.